Diese Leistungsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen LoopSuccess und dem Auftraggeber ergänzend zu denAllgemeinen Geschäftsbedingungenund dem individuellen Projektvertrag.
Gegenstand & Leistungsumfang
LoopSuccess erbringt digitale Marketing- und Technologiedienstleistungen für lokale Unternehmen. Der konkrete Leistungsumfang wird im individuellen Projektvertrag oder Angebot schriftlich definiert.
Typische Leistungsbestandteile umfassen: Strategie, Setup, Implementierung, technische Einrichtung sowie eine 90-tägige Optimierungsphase. Der genaue Umfang ist paketabhängig.
Leistungen, die nicht explizit im Angebot oder Vertrag enthalten sind, gelten als Sonderleistung und werden gesondert berechnet.
Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung setzt sich in der Regel zusammen aus einer einmaligen Setup-Gebühr sowie monatlichen Raten während der Optimierungsphase. Die genaue Struktur ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung ohne Abzug fällig
- Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet
- Vorauszahlungen gelten als Aufwandsentschädigung und sind bei regulärer Leistungserbringung nicht rückerstattungsfähig
Laufzeit & Kündigung
Das Engagement läuft für die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich, frühestens jedoch nach Abschluss der Setup-Phase.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Eigentumsübergabe
Nach vollständiger Zahlung aller vereinbarten Vergütungen erhält der Auftraggeber vollständiges Eigentum an allen im Rahmen des Projekts erstellten Materialien und Systemen:
- Alle erstellten Websites, Landing Pages und digitalen Inhalte
- Zugang zu allen eingerichteten Konten und Plattformen
- Dokumentation der eingerichteten Systeme und Prozesse
- Quellcode und Design-Assets (soweit erstellt)
Nach der Übergabe betreibt und verwaltet der Auftraggeber alle Systeme eigenständig. Eine Abhängigkeit von LoopSuccess besteht nicht.
Mitwirkungspflichten
Für eine termingerechte Leistungserbringung ist die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von LoopSuccess:
- Bereitstellung aller angeforderten Zugänge und Informationen innerhalb von 5 Werktagen
- Freigabe von Entwürfen und Inhalten innerhalb vereinbarter Fristen
- Benennung eines Ansprechpartners mit Entscheidungsbefugnis
- Zeitnahe Reaktion auf Rückfragen (max. 3 Werktage)
Haftungsbeschränkung
LoopSuccess haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Portfolio & Referenzrechte
LoopSuccess behält sich das Recht vor, abgeschlossene Projekte als Referenz und im Portfolio zu verwenden, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung dagegen vorliegt. Dazu gehören Fallstudien, Screenshots und allgemeine Beschreibungen der erbrachten Leistungen.
Vertrauliche Unternehmensdaten oder nicht freigegebene Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Leistungsbedingungen ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen? Kontaktieren Sie uns oder sehen Sie sich unsereAGBund dasLeistungsversprechenan.
